Die ungewollte Verdummung des Systems

Was ich an Lehramtstudenten noch nie verstanden habe ist, ich kann doch niemandem etwas beibringen wollen, mit was ich mich selbst nicht intentsiver beschäftigen will, das ist doch verkehrt, oder?

Das gilt jetzt vielleicht nicht für alle Fächer, weil es oft gar nicht möglich ist, sich anderswo intensiver mit der Materie zu beschäftigen, als in der Schule.

Aber bei den meisten Naturwissenschaften wie auch bei Wirtschaftswissenschaften halte ich es für absolut schwachsinnig, Halbwahrheiten erklären zu wollen. Dann bin ich ja Lehrer nur um des Erklärens Willen und habe mich selbst gar nicht bemüht, die Komplexität des großen Ganzen verstehen zu wollen, welche aber den Tatsachen entspricht.

Dass manche mit der Ausrede kommen, dass sie ohne Lehramtsstudium keinen Job gefunden hätten, zeigt, wie krank unser System ist. Wenn es sich um eine Wissenschaft handelt, war jede Erkenntnis immer schon Gold wert. Man zeige mir einen ängstlichen Forscher.

So passiert es, dass wir in den Naturwissenschaften hauptsächlich von denen unterrichtet werden, die nie mehr bereit waren dafür zu geben, weil ihre Bequemlichkeit oder ihr Sicherheitsbedürfnis größer waren als ihr Tatendrang und ihr Wille.

Und so passiert es, dass wir in den wirtschaftswissenschaftlichen Fächern von denen unterrichtet werden, die sich die irre Komplexität des Wirtschafts- und Rechtssystems erst gar nicht zumuten wollen.

So haben wir von Generation zu Generation Lehrer, die immer weniger Mut und Tatendrang besitzen, und sogleich auch immer weniger Tatendrang ihrer Schüler akzeptieren können, weil diese Verhaltensart nicht ihrem eigenen Naturell entspricht. So passiert es, dass Schüler mit dem gewissen „Drive“, mit Wissbegier und Tatendrang, schon immer früher aus dem Schulsystem ausscheiden, da sie von immer feigeren Lehrern immer weniger „ausgehalten“ und somit unterstützt werden.

So kommt es, dass meist nur die feigsten und gelähmtesten von uns Zugang zur höchsten (System-)Bildung erhalten (mit der sie aber dann naturgemäß nichts anfangen können). Die talentierten, ungebrochenen mutigen Persönlichkeiten unter uns, werden viel zu früh entmutigt, und wenden sich verständlicherweise von all dem Systemwahnsinn, so gut es geht ab. Das hilft nur leider nichts, wenn es darum geht, Veränderungen herbeizuführen.

In den Positionen mit Entscheidungsgewalt sitzen die Schafe, die nie gelernt haben, eine andere Entscheidung zu treffen, als die, die ihnen zuvor beigebracht worden ist.

Ein dynamisches System ist automatisch dem Untergang geweiht, sobald die wenigen Mutigen nicht mehr an die Macht kommen wollen, weil sie es einer Herde spottender Wachkomaschafe nicht mehr gönnen, überhaupt von ihnen geleitet zu werden.

Noch schlimmer kommt es dann, wenn man sich dieses Fehlers im System zwar schon bewusst, aber immer noch nicht bereit ist, Tatendrang aufzubringen – weil dies zuallererst Einbußen von Status und Anerkennung im System der feigen Schafe bedeutet.

Denn, der Mut, der benötigt wird, um einen Systemwechsel herbeizuführen, hat leider nichts mit der Höhe deiner tättowierten Augenbrauen zu tun, und noch weniger mit den PS des Autos, das du wagst zu fahren. Auch spiegelt sich Mut nicht in der Anzahl der akademischen Titel wider, die dir ein ein bereits erkranktes System verliehen hat.

Mutig ist, wer es wagt auf die Werte eines kranken Systems zu pfeifen. Mutig ist, wer selbstlos Hohn und Spott erträgt, und seine Taten dem großen Ganzen verschreibt. Wer dabei nur an sich denkt, ist für die Gesamtheit komplett nutzlos.

Wir brauchen keine Neuwahlen, wir brauchen ein neues System der Mutigen, um unser aller Leben auf diesem sterbenden Planeten so lebenswert wie möglich zu machen.

Für all jene, die immer noch nicht wissen, was ihr Beitrag zum großen Ganzen sein könnte, könnte man zumindest die folgende banale Handlungsempfehlung formulieren:

Scheiss aufs Geld. Go for Social Credits, bevor es zu spät ist! Bleibt zu Hause und kümmert euch zuerst um eure Spiritualität, danach um eure Hobbies. Und verschwendet dabei möglichst keine Ressourcen. Tauschet euren englischen Rollrasen gegen ein Gemüsefeld. Dreht eure Uhren ab und lebt wieder mit der Zeit. Erkennet, dass euer Lebensglück enger mit den guten Taten, die ihr für die Gemeinschaft erbringt, verbunden ist, als mit eurem Bankkonto. Traut euch!

Wieviel Wert ist dein Magistertitel? Meiner versucht sich gerade als Kunstprojekt, da es für die Schmetterlingssammlung nicht gereicht hat.

Darf eine Gemeinde die Sanierung von Kirchengebäuden finanzieren?

Mit Verwunderung musste ich feststellen, dass entweder ich, oder unzählige Gemeindeverwalter die bestehenden Rechtsordnung (unter anderem in Bezug auf die Verteilung von Fördergelder durch die Ortsverwaltung) nicht ganz verstanden zu haben scheinen.

Konkret geht es um Fördergelder für die Sanierung von Gebäuden der katholischen Kirche im Ortsgebiet – ein nicht ungewöhnlicher Tagesordnungspunkt auf der Agenda von Gemeinderatssitzungen.

Ich frage mich, ob eine Gemeinde ein solches Vorhaben rechtlich überhaupt fördern darf?

Gesetzliche Grundlagen

Eine Gemeinde hat rein rechtlich genau zwei Möglichkeiten zu handeln:

  1. innerhalb ihres eigenen Wirkungsbereichs
    zB: Verwaltung des Gemeindevermögens, Einhebung der Gemeindesteuern, Errichtung und Betrieb von wirtschaftlichen Unternehmungen, Hilfs- und Rettungs-, Leichen- und Bestattungswesen, Erhaltung der Gemeindestraßen, Wege, Plätze und Brücken, Errichtung und Erhaltung von Schulen;
  2. innerhalb ihres übertragenen Wirkungsbereichs
    bestimmte, von weisungsbefugten Körperschaften öffentlichen Rechts (Bund, Land) übertragene Aufgaben
    zB: Nationalratswahl, Volkszählung, Wohnungsamt, Säuglingsfürsorge, Meldewesen, Standesamt;

Analyse der Förderungsmöglichkeiten

  1. Im eigenen Wirkungsbereich tritt die Gemeinde als Vermögensverwalter auf. Die Bundesverfassung bestimmt in Art. 118 Abs 2 als eigenen Wirkungsbereich alle Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der örtlichen Gemeinschaft liegen. Die zugrundeliegenden Gesetze als Grundlage für das Handeln haben hierfür laut Verfassung auch ausdrücklich die Bezeichnung „eigener Wirkungsbereich“ zu beinhalten. Artikel 116 Abs 2 begrenzt den Handlungsspielraum mit den Schranken der Bundes- und Landesgesetze.

    Die finanziellen Mittel, die eine Gemeinde zur Verfügung hat, stammen aus den Gesamtsteuereinnahmen oder aus Gemeindesteuern bzw. -gebühren (KommSt, Grundsteuer, Gebühren für Müllabfuhr, Kanal, Wasser, Standesamtliche Urkunden,…). Banal gesprochen, Geld der Bürger, das von der Gemeinde verwaltet wird.

    Ich konnte bis dato kein Gesetz finden, das einer Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich die Quersubventionierung der Katholischen Kirche für die Sanierung einer Immobilie erlaubt. Die gesetzlich anerkannten Kirchen bekommen nämlich bereits Gelder aus einem anderen „Topf“. Sie genießen bereits [wie die Gemeinden selbst] sämtliche Rechte der Selbstverwaltung – nur ohne Verpflichtung zur Aufstellung oder [Gott bewahre!] Veröffentlichung ihrer Vermögenslage.

    Außerdem wäre ein überwiegendes öffentliches Interesse zu hinterfragen. Kirchengebäude sind keine öffentlichen Gebäude, sie stehen nicht im Eigentum der Gemeinden. In einem [funktionierendem] demokratischen Rechtssystem wäre an dieser Stelle zum Beispiel eine Abstimmung durch die betroffenen, steuerzahlenden Bürger eine Möglichkeit, um nicht gegen bestehende Rechtsnormen zu verstoßen, oder zumindest rechtliche Grauzonen zu vermeiden.

    Es ist schließlich das GELD DER BÜRGER, das hier verwaltet wird.

  2. Im übertragenen Wirkungsbereich müsste im Vorfeld eine Art Weisung (Gesetz, Verordnung, Beschluss,…) über die Vergabe von Förderungen dieser Art durch eine höhergestellte Behörde erlassen worden sein. Nachdem die Kirche wohl nicht als gemeinnützige Wohnbaugesellschaft auftreten wird, sind die Möglichkeiten zu Förderungen meines Erachtens nach stark begrenzt.

    An dieser Stelle sollte man auch (ganz nach sozialdemokratischen Grundsätzen der Umverteilung) noch die Förderungswürdigkeit des Antragsstellers überprüfen. Eine Vermögensübersicht durch den Steuerberater der verantwortlichen Diozöse könnte hier Klarheit schaffen. Dies ist kein großes Unterfangen. Für Baumaßnahmen an kirchlichen Gebäuden gibt es nämlich bereits speziell dafür vorgesehene Länderförderungen, die bereits zu Lasten von Gemeinden und Schulen gebucht werden (!!!).

Weitere Forschungsfragen wären die Verantwortlichkeiten der Gemeindeorgane betreffend der Einhaltung der [auch für sie geltenden] Gesetze und ihrer Verpflichtung gegenüber dem Volk. Ebenso auch die Konsequenzen bei Pflichtverletzung im Rahmen der Amtsausübung – schließlich arbeiten die meisten Gemeindeorgane nicht gratis, was wiederum zu Haftungsfällen führen konnte. Nicht zu vergessen, könnte man auch die rechtlichen Möglichkeiten der steuerzahlenden Bürger untersuchen. Es ist schließlich deren Geld, das hier verwaltet wird.

Fazit

Würde die Gemeinde die Sanierung von Kirchengebäuden finanzieren, kämen es zu einer klaren Verschiebung von Vermögen der Bürger zu einer (steuerbefreiten) Körperschaft öffentlichen Rechts. Die Steuerlast der Bürger würde ansteigen, die sogenannte „Schere“ zwischen arm und reich [Kirche] ginge weiter auf. Auch wenn dieser Sachverhalt für einige Gemeindehäuptlinge neu sein wird: Ob Weisungsfreiheit hin oder her, auch sie sind an GESETZE gebunden.

Sollte am Ende des Jahres also noch Geld aus dem Steuertopf übrig sein, könnte man dieses auch für eindeutig und ausschließlich gemeinnützige Zwecke verwenden. Bildungsgutscheine, Spielplatzsanierungen, Jugendräume, Freizeitgestaltung, Organisation von Flohmärkten, Tauschbörsen, Fortbildung von Gemeindebediensteten, Steuer- und Rechtsberatung, oder einfach nur Gebührensenkungen, zum Beispiel. Letztere könnten – vorausschauend gedacht – auch zu einer Verkürzung der durchschnittlichen Arbeitszeit führen.
Brächte vermutlich auch mehr Wählerstimmen UND glücklichere Bürger.

Nichteinmal die Notre Dame wird durch Steuergelder saniert.

„Gemein-aber-Nützlich“
Erstes Institut für faire Steuergeldverwendung
Gemeinnütziges Coaching für die öffentliche Verwaltung